SEO Tutorial: Kapitel 2.4 - Inhaltsgliederung

Suchmaschinen stellen formale Mindestanforderungen an die Inhalte einer Webseite. Die Beschreibungen der Angebote oder Dienstleistungen werden dann als hinreichend informativ gewertet, wenn sie etwa 300 - 400 Wörter oder mehr umfassen. Diese müssen im Content in themenbezogene, übersichtliche Abschnitte gegliedert werden, die jeweils über eine eigene (Sub-)Überschrift verfügen.

Hierbei sind idealerweise Abstufungen vorzunehmen, um z.B. den Titel einer Webseite gegenüber den anderen Überschriften hervorzuheben. Zur Verfügung stehen dafür die Suchmaschinen-konformen H1-H6 Tags, von denen zumindest H1-H3 angewendet werden sollten, wobei die H1-Überschrift als wichtigste gewertet wird, die anderen ihrer absteigenden Reihenfolge nach.

Der Content selbst muss sich durch Einzigartigkeit auszeichnen. Suchmaschinen nehmen keine Beurteilungen des Schreibstils vor, verlangen allerdings, dass die verfassten Texte nirgends anders zu lesen sind. In diesem Fall wird ein Plagiat angenommen, und jede noch so kleine kopierte Textpassage wird zum Fallstrick einer guten Bewertung, da „Dublicate Content“ in jeder Form gravierende negative Folgen nach sich zieht.